UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFT (UVV)

Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV), „Fahrzeuge“ (BGV D29), einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Die Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren und gemäß § 57 Abs. 2 der UVV „ Fahrzeuge“ bis zur nächsten Prüfung mitzuführen. Die Prüfung ersetzt nicht die amtliche Hauptuntersuchung (HU).